Firma in Dubai gründen mit Wohnsitz in Deutschland

Dubai Firmengründung ohne Wohnsitz: Voraussetzungen, Ablauf und Steuern
Immer mehr Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz denken darüber nach, eine Firma in Dubai zu gründen – und das aus gutem Grund. Es ist möglich, eine Firma in Dubai zu gründen und gleichzeitig den Wohnsitz in Deutschland zu behalten. Die steuerlichen Vorteile, das unternehmensfreundliche Umfeld sowie die internationale Ausrichtung der Vereinigten Arabischen Emirate machen diesen Schritt besonders attraktiv. Viele interessieren sich für diese Option, um ihr Geschäft flexibler aufzustellen und neue Märkte zu erschließen. Gleichzeitig sind dabei wichtige steuerliche und rechtliche Aspekte zu beachten – insbesondere in Bezug auf die deutsche Steuerpflicht und mögliche Meldepflichten. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Firmengründung in Dubai auch ohne Wohnsitz vor Ort funktionieren kann – und worauf dabei zu achten ist.
Ist eine Firmengründung in Dubai ohne Wohnsitz möglich?
Eine Firma in Dubai zu gründen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben, ist rechtlich möglich und inzwischen ein gängiges Modell für viele internationale Unternehmer. Die Vereinigten Arabischen Emirate erlauben Ausländern, eine Gesellschaft zu registrieren, auch wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Land behalten – etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Firmengründung kann vollständig aus Deutschland heraus erfolgen. Eine Reise nach Dubai ist nur dann erforderlich, wenn zusätzlich eine Emirates ID beantragt wird.
Schritte für die Gründung einer Firma in Dubai mit deutschem Wohnsitz
- Wahl der Rechtsform: Zunächst muss entschieden werden, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt werden soll (Freezone- oder Mainland-Firma). Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab, wie Geschäftsmodell, geplante Aktivitäten, Anforderungen an Eigentum, Haftung und steuerliche Gestaltung.
- Lizenzierung: Abhängig von der geplanten Geschäftstätigkeit wird eine passende Geschäftslizenz benötigt (Handels-, Industrie- oder Dienstleistungslizenz), da diese genau festlegt, welche Geschäftsaktivitäten erlaubt sind.
- Registrierung und Gründungsprozess: Die Registrierung erfolgt über eine zuständige Freihandelszone oder gegebenenfalls über das Department of Economic Development (DED) bei einer Mainland-Gesellschaft.
Für die Unternehmensgründung in Dubai sind folgende Dokumente erforderlich: gültiger Reisepass (mindestens sechs Monate Gültigkeit), ein digitales Passfoto mit weißem Hintergrund sowie eine Tätigkeitsbeschreibung bzw. ein einfacher Businessplan.
Unterschiede der Rechtsformen (Freezone vs. Mainland)
Nicht sicher, welche Variante die richtige für dein Vorhaben ist? Unsere Experten beraten dich bei der Wahl zwischen Freezone und Mainland, indem sie dein Geschäftsmodell, Budget und Expansionspläne analysieren. So finden wir die ideale Lösung, um deine Firma in Dubai zu gründen – steueroptimiert und zukunftssicher.
Steuervergleich: Dubai vs. Deutschland
Dubai bietet im internationalen Vergleich deutlich attraktivere Steuerbedingungen als Deutschland. Besonders bei den Unternehmenssteuern in Dubai zeigt sich der Standort äußerst wirtschaftsfreundlich: Bis zu einem Jahresgewinn von ca. 375.000 AED (rund 95.000 Euro) fällt keine Körperschaftsteuer an. Darüber hinaus greift ein einheitlicher Steuersatz von 9 %, ohne zusätzliche Gewerbesteuer. In bestimmten Fällen bestehen zudem Möglichkeiten für weitere Steuererleichterungen für Unternehmen in Dubai.
Auch auf privater Ebene eröffnen die steuerlichen Regelungen in Dubai erhebliche Vorteile gegenüber dem deutschen System. Privatpersonen zahlen in Dubai keine Einkommensteuer, Kapitalerträge bleiben steuerfrei und die Mehrwertsteuer ist niedrig. Für Geschäfte innerhalb der VAE beträgt die Mehrwertsteuer (VAT) 5 % – für Transaktionen außerhalb der VAE gilt ein Satz von 0 %.
Besonders attraktiv für Unternehmer: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Dubai verlegt und dort auch seine wirtschaftlichen Aktivitäten nachweisbar steuert, kann sich vollständig von der Einkommensteuerpflicht befreien – sowohl auf Gehälter als auch auf Unternehmensgewinne oder Dividenden.
Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland: Steuerliche Aspekte
1. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Auch wenn die Firma in Dubai gegründet wird, bleibt der Wohnsitz in Deutschland steuerlich relevant. Denn nach dem deutschen Steuerrecht gilt das Wohnsitzprinzip: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist dort grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig – unabhängig davon, in welchem Land das Unternehmen registriert ist.
Eine Kapitalgesellschaft gilt in Deutschland als körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie entweder ihren Sitz oder ihre tatsächliche Geschäftsleitung im Inland hat. Das kann auch dann zutreffen, wenn die Firma offiziell in Dubai gegründet wurde, jedoch die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen faktisch von Deutschland aus erfolgen
2. Ort der Geschäftsleitung: Der entscheidende Faktor
Ob Gewinne aus der Dubai-Firma in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt maßgeblich vom Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab. Wird ein in Dubai gegründetes Unternehmen aus Deutschland gesteuert – etwa durch strategische Entscheidungen, Vertragsabschlüsse oder operative Abläufe – geht das Finanzamt in der Regel von Deutschland als Ort der tatsächlichen Geschäftsführung und damit von einer inländischen Betriebsstätte aus. In diesem Fall sind sämtliche Unternehmensgewinne in Deutschland zu versteuern.
3. Wirtschaftliche Substanz in Dubai als Voraussetzung
Um die deutsche Besteuerung zu vermeiden, muss das Unternehmen in Dubai nachweislich eine wirtschaftliche Substanz aufbauen. Dazu zählen:
- ein eigenes Büro vor Ort
- geschäftliche Aktivitäten innerhalb der VAE
- ein Geschäftsführer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Fehlt diese Substanz, erkennt das deutsche Finanzamt die Firma in Dubai nicht als eigenständiges ausländisches Unternehmen an und besteuert die Gewinne in Deutschland.
4. Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt
Unabhängig von der Besteuerung müssen alle Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden (gemäß § 138 Abgabenordnung). Auch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter mit deutschem Wohnsitz sind einkommensteuerpflichtig. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten werden diese Einkünfte außerdem in die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbezogen.
5. Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE
Seit dem Auslaufen des Abkommens im Jahr 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dadurch kann es – je nach steuerlicher Bewertung – zu einer doppelten Besteuerung kommen, wenn das Unternehmen in beiden Ländern als steuerpflichtig gilt.
Wichtig: Eine Firma in Dubai befreit nicht automatisch von der deutschen Steuerpflicht. Entscheidend ist, wo die tatsächliche wirtschaftliche Aktivität ausgeübt wird. Für eine klare Abgrenzung empfiehlt sich die rechtzeitige Rücksprache mit einem steuerlichen Experten, der sowohl mit deutschem Steuerrecht als auch mit internationalen Sachverhalten vertraut ist.
Unsere Experten kennen solche Fallstricke genau und helfen dir, die Firmenstruktur so zu gestalten, dass dein Unternehmen steuerlich wirklich in Dubai verankert ist. Buche jetzt ein kostenloses Gespräch!
Ort der Geschäftsleitung: Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland
Der Ort der Geschäftsleitung ist das zentrale steuerliche Kriterium, wenn eine Firma in Dubai gegründet wird, der Unternehmer aber weiterhin in Deutschland lebt. Maßgeblich ist dabei nicht der formale Sitz der Gesellschaft, sondern wo die unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen und umgesetzt werden.
Was bedeutet „Ort der Geschäftsleitung“?
Der Begriff bezeichnet den Ort, an dem die laufende Leitung des Unternehmens erfolgt – also dort, wo operative und strategische Entscheidungen getroffen werden. Führt der Geschäftsführer das Tagesgeschäft überwiegend von Deutschland aus, gilt das Unternehmen steuerlich als in Deutschland ansässig. In diesem Fall greift die volle Steuerpflicht nach deutschem Recht, unabhängig davon, ob die Firma in Dubai registriert wurde.
Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit in Dubai
Damit das Unternehmen steuerlich in den VAE anerkannt wird und nicht unter die deutsche Besteuerung fällt, müssen klare Nachweise für eine eigenständige Geschäftsleitung in Dubai erbracht werden:
- Geschäftsführer mit Sitz in Dubai: Die Geschäftsleitung sollte durch eine in Dubai ansässige Person erfolgen. Ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland führt zur deutschen Steuerpflicht.
- Geschäftsräume in Dubai: Ein physisches Büro und eine feste Geschäftsadresse in Dubai sind erforderlich.
- Lokale Geschäftstätigkeit: Die Firma muss nachweislich in Dubai tätig sein, z.B. durch lokale Mitarbeiter, Geschäftskonten oder regelmäßige Geschäftstreffen in Dubai.
- Nachvollziehbare Dokumentation: Alle geschäftlichen Aktivitäten, Entscheidungen und Meetings sollten dokumentiert und in Dubai durchgeführt werden.
- Regelmäßige Präsenz: Es empfiehlt sich, dass die Geschäftsleitung regelmäßig in Dubai präsent ist und dies auch nachweisen kann (z.B. durch Reisebelege, Protokolle von Meetings).
Kurz gesagt: Sobald die Dubai-Firma aus Deutschland geführt wird, liegt der Ort der Geschäftsleitung im Inland – und damit auch die Steuerpflicht. Nur eine klar belegbare Geschäftsleitung vor Ort in Dubai ermöglicht eine steuerlich saubere Trennung.
Wie lässt sich eine Steuerpflicht in Deutschland vermeiden?
Wer in Deutschland lebt und gleichzeitig eine Firma in Dubai gründet, muss sorgfältig darauf achten, keine steuerliche Betriebsstätte im Inland zu begründen. Die zentrale Frage lautet: Wie lässt sich vermeiden, dass die deutsche Finanzverwaltung das Unternehmen als im Inland steuerpflichtig einstuft?
1. Geschäftsleitung konsequent ins Ausland verlagern
Der wichtigste Schritt ist, die tatsächliche Leitung und Kontrolle des Unternehmens in Dubai anzusiedeln. Dazu gehört:
- keine strategischen oder operativen Entscheidungen vom deutschen Wohnsitz aus treffen
- keine Vertragsverhandlungen oder Kundenkommunikation aus Deutschland führen
- Nutzung von Dubai-basierten Geschäftseinrichtungen für Meetings und Verwaltung
2. Klare Trennung zwischen Privatperson und Firma
Die private Lebensführung in Deutschland sollte nicht mit betrieblichen Aktivitäten der Dubai-Firma vermischt werden. Das bedeutet:
- keine geschäftlichen Aktivitäten über private deutsche Konten oder Adressen abwickeln
- keine Nutzung deutscher Infrastruktur (z. B. Telefonnummern, Domains mit deutscher Anschrift)
3. Struktur mit Substanz in Dubai aufbauen
Eine glaubwürdige Substanz in den VAE erhöht die steuerliche Abgrenzbarkeit erheblich:
- Miete eines physischen Büros mit echter Geschäftstätigkeit
- Buchhaltung, Vertragsunterlagen und operative Abläufe in Dubai dokumentieren
- idealerweise lokale Mitarbeiter oder Dienstleister einbinden
4. Externe Geschäftsführung nutzen
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen in Dubai ansässigen Geschäftsführer offiziell einzusetzen, um die operative Verantwortung eindeutig im Ausland zu verankern. So lässt sich vermeiden, dass der tatsächliche Entscheidungsträger mit Wohnsitz in Deutschland als steuerlich relevante Person gilt.
5. Frühzeitige steuerliche Gestaltung mit Experten
Die rechtssichere Strukturierung einer Auslandsgesellschaft mit deutschem Wohnsitz erfordert eine detaillierte steuerliche Analyse. Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einem Berater, der sowohl im deutschen Steuerrecht als auch im internationalen Steuerumfeld (insbesondere UAE) erfahren ist. Nur so lassen sich spätere Risiken wie Betriebsstättenzurechnungen, Hinzurechnungsbesteuerung oder Bußgelder vermeiden.
Geschäftskonto bei Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland
Ein zentraler Bestandteil jeder Unternehmensstruktur ist ein funktionsfähiges Geschäftskonto – insbesondere bei internationalen Strukturen wie einer Firma in Dubai. Doch die Kontoeröffnung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere für Gründer mit Wohnsitz außerhalb der VAE.
Banken in den Emiraten unterliegen strengen Compliance-Regeln und prüfen neue Firmenkunden sehr genau. Besonders für Auslandseigner ohne Wohnsitz in den VAE gelten verschärfte Anforderungen. Grundsätzlich verlangen lokalen Banken, dass mindestens ein wirtschaftlich Berechtigter der Firma einen gültigen UAE-Aufenthaltsstatus besitzt. Für die Eröffnung eines Firmenkontos in Dubai ist daher ein gültiges Residence Visa und eine Emirates ID erforderlich. Die Emirates ID gilt als offizieller Identitätsnachweis innerhalb der VAE und ist Voraussetzung für nahezu alle bankbezogenen Vorgänge – sowohl bei lokalen Banken als auch bei internationalen Ablegern mit Sitz in Dubai oder Abu Dhabi.
Das bedeutet konkret:
- Wer kein Aufenthaltsvisum beantragt und damit keine Emirates ID besitzt, kann kein Geschäftskonto bei einer Bank in den VAE eröffnen.
- Auch sogenannte „Remote-Firmengründungen“ aus Deutschland heraus sind davon betroffen – selbst wenn die Gesellschaft formal registriert wurde.
Warum ein lokales Konto dennoch empfehlenswert ist
Ein Geschäftskonto in Dubai erleichtert nicht nur den Zahlungsverkehr mit Kunden und Behörden innerhalb der Emirate – es stärkt auch die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens vor Ort und wirkt sich positiv auf die Glaubwürdigkeit im internationalen Kontext aus.
Unser Tipp: Plane das Geschäftskonto bereits bei der Firmengründung mit. Wir unterstützen unsere Kunden aktiv bei der Kontoeröffnung. Durch unser Netzwerk kennen wir die Anforderungen der Banken genau und erhöhen deine Chancen, schnell ein funktionierendes Geschäftskonto in Dubai zu erhalten.
Weitere Pflichten und praktische Herausforderungen bei der Firmengründung in Dubai
Die Gründung und Führung einer Firma in Dubai aus dem Ausland bringt verschiedene organisatorische und strukturelle Anforderungen mit sich. Wer langfristig erfolgreich in den VAE geschäftlich tätig sein möchte, profitiert von einem klaren Verständnis der lokalen Rahmenbedingungen – und idealerweise von professioneller Begleitung vor Ort.
Buchhaltung und Jahresabschlüsse: Seit der Einführung des Corporate Tax Law in den VAE sind alle Unternehmen – unabhängig davon, ob Freezone oder Mainland – verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zuführen. Das betrifft sowohl lokale Betriebe als auch internationale Strukturen mit Firmensitz in den Emiraten.
Unternehmen müssen:
- eine vollständige doppelte Buchführung sicherstellen,
- alle relevanten Belege und Transaktionen dokumentieren,
- einen jährlichen Jahresabschluss erstellen – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Unser Team von TaxAudit Dubai kümmert sich um die komplette Buchführung, erstellt Jahresabschlüsse und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen in den VAE eingehalten werden – zuverlässig, fristgerecht und transparent.
Visumspflichten und Aufenthaltsstatus: Ein Residence Visa über die eigene Firma in Dubai ist mit bestimmten Anforderungen verbunden. Dazu zählen ein Gesundheitscheck, eine Krankenversicherung sowie die Ausstellung einer Emirates ID. Das Visum muss alle 2–3 Jahre verlängert werden. Es führt jedoch nicht automatisch zu einer steuerlichen Abmeldung in Deutschland, solange der Lebensmittelpunkt dort bleibt. Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr in den VAE kann hingegen zur steuerlichen Ansässigkeit in Dubai führen – was je nach Ziel steuerlich vorteilhaft sein kann. Wer weiterhin überwiegend in Deutschland lebt, nutzt das Visum meist für praktische Zwecke wie die Eröffnung eines Bankkontos oder die flexible Einreise. Wichtig: Das UAE-Visum verfällt, wenn man sich länger als sechs Monate ununterbrochen außerhalb der Emirate aufhält. Daher ist mindestens eine halbjährliche Einreise erforderlich, um den Status aufrechtzuerhalten.
Kulturelle Unterschiede: Die Geschäftstätigkeit in Dubai kann kulturelle und administrative Herausforderungen mit sich bringen. Die Geschäftskultur unterscheidet sich in vielen Punkten von europäischen Standards und erfordert ein gewisses Maß an Anpassungsfähigkeit. Verträge werden in der Regel auf Englisch verfasst, in bestimmten Fällen ist jedoch zusätzlich eine amtliche arabische Übersetzung erforderlich. Zwar sind viele Abläufe mittlerweile digitalisiert und laufen über moderne E-Government-Portale, dennoch ist Geduld gefragt: Behördliche Vorgänge können trotz Digitalisierung zeitaufwendig sein, insbesondere ohne lokale Erfahrung. Der Umgang mit Vorschriften, Nachforderungen oder Terminvereinbarungen verlangt ein gutes Verständnis der administrativen Abläufe und kulturellen Gepflogenheiten.
Für wen lohnt sich das Modell einer Auslandsfirma?
Die Gründung einer Firma in Dubai bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland ist nicht für jeden Unternehmer sinnvoll, kann aber in bestimmten Fällen eine strategisch interessante Option darstellen – vorausgesetzt, Struktur und Steuerkonzept sind sauber aufgesetzt.
Besonders geeignet ist das Modell für:
- Digitale Geschäftsmodelle, z. B. E-Commerce, Agenturen, Software- und Beratungsdienstleistungen
- Internationale Unternehmer, die ihre Kunden nicht ausschließlich in Deutschland bedienen
- Unternehmer mit langfristiger Auswanderungsabsicht, die perspektivisch den Lebensmittelpunkt in die VAE verlegen möchten
- Gründer mit Holding-Strukturen, die Beteiligungen verwalten und grenzüberschreitend agieren
- Berater oder Dienstleister, die ihre Tätigkeit vollständig aus Dubai heraus führen (z. B. über Remote-Teams und lokale Infrastruktur)
Zusammenfassung
Dubai bietet Unternehmern eine attraktive Möglichkeit, von einem unternehmensfreundlichen Umfeld und steuerlichen Vorteilen zu profitieren – selbst bei Wohnsitz in Deutschland. Wer dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Anforderungen kennt und professionell umsetzt, kann das Modell sicher und effektiv nutzen. Eine sorgfältige Planung, klare operative Trennung und echte wirtschaftliche Substanz sind dabei essenziell. Für viele digitale Geschäftsmodelle oder internationale Strukturen kann die Dubai-Firmengründung ein zukunftsfähiger Weg sein.