Firma in Dubai gründen mit Wohnsitz in Deutschland

Dubai Firmengründung ohne Wohnsitz: Voraussetzungen, Ablauf und Steuern
Immer mehr Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz prüfen die Möglichkeit, eine Firma in Dubai zu gründen, ohne ihren Lebensmittelpunkt zu verlagern. Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten ein unternehmensfreundliches Umfeld, internationale Anbindung sowie klare regulatorische Strukturen, die insbesondere für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle relevant sind.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Firma in Dubai zu gründen und den Wohnsitz in Europa beizubehalten. Dabei stellen sich jedoch zentrale Fragen zur steuerlichen Behandlung, zur rechtlichen Anerkennung der Unternehmensstruktur sowie zu bestehenden Melde- und Nachweispflichten im Heimatland. Entscheidend ist vor allem, wo Geschäftsleitung, operative Tätigkeit und wirtschaftliche Substanz tatsächlich angesiedelt sind.
Dieser Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Firmengründung in Dubai ohne Wohnsitz vor Ort möglich ist, wie der Ablauf strukturiert ist und welche steuerlichen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.
Ist eine Firmengründung in Dubai ohne Wohnsitz möglich?
Die Gründung einer Firma in Dubai ist auch ohne Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten rechtlich zulässig und wird von vielen international tätigen Unternehmern genutzt. Ausländische Gründer können eine Gesellschaft in den VAE registrieren, während der private Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verbleibt.
Der gesamte Gründungsprozess lässt sich aus dem Ausland abwickeln. Eine persönliche Anwesenheit in Dubai ist erst erforderlich, wenn zusätzlich ein Aufenthaltsstatus beantragt wird, etwa zur Ausstellung einer Emirates ID. Für die reine Firmengründung besteht hingegen keine Pflicht zur Einreise oder zur Begründung eines Wohnsitzes in den VAE.
Schritte zur Firmengründung in Dubai bei bestehendem Wohnsitz in Deutschland
- Wahl der passenden Rechtsform: Im ersten Schritt wird festgelegt, ob das Unternehmen als Freezone-Firma oder als Mainland-Firma gegründet werden soll. Diese Entscheidung richtet sich unter anderem nach dem Geschäftsmodell, den geplanten Tätigkeiten, den gewünschten Geschäftsmöglichkeiten innerhalb oder außerhalb der VAE sowie nach haftungs- und strukturbezogenen Anforderungen.
- estlegung der Geschäftstätigkeit und Lizenzart: Auf Basis der geplanten Tätigkeit wird die geeignete Geschäftslizenz bestimmt. In Dubai wird zwischen Handels-, Industrie- und Dienstleistungslizenzen unterschieden. Die gewählte Lizenz definiert verbindlich, welche Aktivitäten das Unternehmen ausüben darf.
- Registrierung bei der zuständigen Stelle: Die eigentliche Firmengründung erfolgt entweder über die zuständige Freezone-Behörde oder – bei einer Mainland-Gesellschaft – über das Department of Economic Development (DED) des jeweiligen Emirats. Die Auswahl der Behörde hängt von der zuvor gewählten Unternehmensform ab.
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen: Für die Registrierung sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:
- Kopie eines gültigen Reisepasses (mindestens sechs Monate Restgültigkeit)
- Aktuelles, digitales Passfoto mit weißem Hintergrund
- Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit oder ein vereinfachter Businessplan
Nach Prüfung und Genehmigung der Unterlagen wird die Firmenlizenz ausgestellt und das Unternehmen offiziell registriert.
Unterschiede der Rechtsformen (Freezone vs. Mainland)
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Steuervergleich: Dubai und Deutschland
Die Vereinigten Arabischen Emirate weisen im internationalen Vergleich ein unternehmensfreundlich ausgestaltetes Steuersystem auf. Auf Ebene der Unternehmensbesteuerung gilt in Dubai eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne oberhalb eines Freibetrags von 375.000 AED. Unterhalb dieses Schwellenwerts fällt keine Körperschaftsteuer an. Weitere Steuerarten wie eine Gewerbesteuer existieren nicht. Abhängig von Unternehmensstruktur und Tätigkeit können zudem gesetzlich vorgesehene steuerliche Begünstigungen Anwendung finden.
Auch auf privater Ebene unterscheiden sich die steuerlichen Rahmenbedingungen deutlich von denen in Deutschland. In den VAE wird keine Einkommensteuer auf Einkünfte natürlicher Personen erhoben. Dies betrifft unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Anstellungsverhältnissen sowie bestimmte Kapitalerträge. Ergänzend gilt eine Mehrwertsteuer von 5 %, die grundsätzlich nur auf Umsätze innerhalb der VAE anfällt. Grenzüberschreitende Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Steuersatz von 0 % behandelt werden.
Für Unternehmer kann die steuerliche Ansässigkeit eine zentrale Rolle spielen. Eine steuerliche Verlagerung in die VAE setzt voraus, dass der Wohnsitz und der Mittelpunkt der Lebens- und Wirtschaftstätigkeit tatsächlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten begründet werden. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sich die steuerliche Behandlung gegenüber dem bisherigen Wohnsitzstaat ändern. Ob und in welchem Umfang eine Steuerpflicht in Deutschland entfällt, hängt stets von den individuellen Umständen sowie den geltenden nationalen und internationalen Regelungen ab.
Firma in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland: Steuerliche Einordnung
1. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Die Gründung einer Firma in Dubai führt nicht automatisch dazu, dass in Deutschland keine Steuerpflicht mehr besteht. Maßgeblich bleibt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Nach deutschem Steuerrecht gilt das sogenannte Wohnsitzprinzip. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, unabhängig davon, in welchem Staat eine Gesellschaft gegründet wurde.
Auch Kapitalgesellschaften können in Deutschland steuerpflichtig werden, wenn sich der Sitz oder die tatsächliche Geschäftsleitung im Inland befindet. Maßgeblich ist hierbei stets die tatsächliche Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit und nicht allein der formale Registrierungsort der Gesellschaft.
2. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
Ob und in welchem Umfang Gewinne einer in Dubai gegründeten Gesellschaft in Deutschland steuerlich erfasst werden, hängt wesentlich vom Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab. Werden wesentliche unternehmerische Entscheidungen von Deutschland aus getroffen, etwa strategische Planung, Vertragsabschlüsse oder operative Steuerung, kann dies aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung als tatsächliche Geschäftsleitung im Inland gewertet werden.
In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine inländische Steuerpflicht der Gesellschaft entstehen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmensgewinne ganz oder teilweise der deutschen Besteuerung unterliegen.
3. Wirtschaftliche Substanz in Dubai
Für die steuerliche Einordnung ist relevant, ob das Unternehmen in Dubai über eine nachvollziehbare wirtschaftliche Substanz verfügt. Dazu können unter anderem zählen:
- ein eigenes Büro oder dauerhaft genutzte Geschäftsräume vor Ort
- tatsächlich ausgeübte Geschäftstätigkeiten innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate
- eine Geschäftsführung oder operative Leitung außerhalb Deutschlands
Fehlt eine solche Substanz, besteht das Risiko, dass die Gesellschaft aus deutscher Sicht nicht als eigenständig tätiges ausländisches Unternehmen anerkannt wird. In diesem Fall kann eine steuerliche Zuordnung nach Deutschland erfolgen.
4. Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt
Unabhängig von der Besteuerung können Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften meldepflichtig gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern sein (gemäß § 138 Abgabenordnung). Auch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter mit deutschem Wohnsitz sind einkommensteuerpflichtig. Je nach Krankenversicherungsstatus können diese Einkünfte außerdem in die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbezogen werden.
5. Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE
Seit dem Auslaufen des Abkommens im Jahr 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dadurch kann es unter bestimmten Umständen zu einer doppelten Besteuerung kommen, wenn das Unternehmen in beiden Ländern als steuerpflichtig gilt.
Hinweis: Eine Firma in Dubai befreit nicht automatisch von der deutschen Steuerpflicht. Entscheidend ist, wo die tatsächliche wirtschaftliche Aktivität ausgeübt wird. Für eine Einordnung im konkreten Einzelfall empfiehlt sich die rechtzeitige Rücksprache mit einem steuerlichen Experten, der sowohl mit deutschem Steuerrecht als auch mit internationalen Sachverhalten vertraut ist.
Unser Team kennt die relevanten rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und unterstützt bei der strukturierten Planung der Unternehmensgründung in Dubai. Ziel ist eine klare und nachvollziehbare Unternehmensstruktur im Einklang mit den geltenden Vorschriften. Buche jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.
Ort der Geschäftsleitung: Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland
Der Ort der Geschäftsleitung ist ein zentrales steuerliches Abgrenzungskriterium, wenn eine Firma in Dubai gegründet wird, während der Unternehmer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Für die steuerliche Beurteilung ist nicht der formale Sitz der Gesellschaft ausschlaggebend, sondern der Ort, an dem die laufende unternehmerische Leitung tatsächlich ausgeübt wird.
Bedeutung des Orts der Geschäftsleitung
Der Ort der Geschäftsleitung bezeichnet denjenigen Ort, an dem die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere strategische Vorgaben, operative Steuerung sowie die Kontrolle des laufenden Geschäftsbetriebs.
Erfolgt die Leitung des Unternehmens überwiegend von Deutschland aus, kann die Gesellschaft aus steuerlicher Sicht als in Deutschland ansässig eingeordnet werden. In solchen Konstellationen kann eine unbeschränkte Steuerpflicht nach deutschem Recht entstehen, unabhängig davon, dass die Gesellschaft in Dubai registriert ist.
Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit in Dubai
Damit das Unternehmen steuerlich in den VAE anerkannt wird und nicht allein aufgrund der Geschäftsführung in Deutschland der deutschen Besteuerung unterliegt, müssen nachvollziehbare Nachweise für eine eigenständige Geschäftsleitung in Dubai erbracht werden:
- Geschäftsführer vor Ort: Die laufende Geschäftsleitung erfolgt durch eine in Dubai ansässige Person. Ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland kann steuerlich relevant sein und zu einer deutschen Steuerpflicht führen.
- Geschäftsräume in Dubai: Ein physisches Büro und eine feste Geschäftsadresse in Dubai ist in vielen Fällen erforderlich.
- Tatsächliche Geschäftstätigkeit: Die Firma muss im Rahmen der steuerlichen Würdigung nachweislich in Dubai tätig sein, z.B. durch lokale Mitarbeiter, Geschäftskonten oder regelmäßige Geschäftstreffen in Dubai.
- Nachvollziehbare Dokumentation: Alle geschäftlichen Aktivitäten, Entscheidungen und Meetings sollten dokumentiert und überwiegend in Dubai durchgeführt werden.
- Regelmäßige Präsenz: Es empfiehlt sich, dass die Geschäftsleitung regelmäßig in Dubai präsent ist und dies auch nachweisen kann (z.B. durch Reisebelege, Protokolle von Meetings).
Wird eine Dubai-Firma überwiegend aus Deutschland geführt, kann der Ort der Geschäftsleitung im Inland liegen und damit eine deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine klar belegbare Geschäftsleitung in Dubai ist daher entscheidend, um eine steuerlich saubere Abgrenzung zu ermöglichen.
Welche Faktoren beeinflussen die Steuerpflicht in Deutschland?
Wer in Deutschland lebt und gleichzeitig eine Firma in Dubai gründet, muss darauf achten, nicht unbeabsichtigt eine steuerliche Betriebsstätte im Inland zu begründen. Die zentrale Frage lautet: Unter welchen Umständen stuft die deutsche Finanzverwaltung ein Unternehmen als im Inland steuerpflichtig ein?
1. Geschäftsleitung ins Ausland verlagern
Ein maßgeblicher Aspekt ist, dass die tatsächliche Leitung und Kontrolle des Unternehmens in Dubai erfolgt. Dazu gehört:
- strategischen oder operativen Entscheidungen sollten nicht überwiegend vom deutschen Wohnsitz aus getroffen werden
- Vertragsverhandlungen oder Kundenkommunikation sollten nicht überwiegend aus Deutschland erfolgen
- Nutzung von Dubai-basierten Geschäftseinrichtungen für Meetings und Verwaltung
2. Klare Trennung zwischen Privatperson und Firma
Die private Lebensführung in Deutschland darf nicht mit den geschäftlichen Aktivitäten der Dubai-Firma vermischt werden. Entscheidend ist, dass private Strukturen nicht zur Abwicklung oder Steuerung des Unternehmens genutzt werden. Konkret bedeutet das:
- keine geschäftlichen Aktivitäten über private deutsche Konten, Anschriften oder E-Mail-Adressen
- keine Nutzung privater deutscher Infrastruktur für Unternehmenszwecke
- keine Außenwirkung der Firma mit Bezug zu einer deutschen Privatadresse
Eine saubere Trennung zwischen privatem Wohnsitz und unternehmerischer Tätigkeit ist für die steuerliche Abgrenzung von Bedeutung.
3. Struktur mit wirtschaftlicher Substanz in Dubai aufbauen
Eine nachvollziehbare wirtschaftliche Substanz in den VAE kann die steuerliche Abgrenzung unterstützen. Maßgeblich ist, dass die unternehmerische Tätigkeit nicht nur formal, sondern tatsächlich in Dubai stattfindet. Dazu zählen insbesondere:
- physische Büroräume mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit
- Dokumentation von Buchhaltung, Verträgen und operativen Abläufen in Dubai
- Einbindung lokaler Mitarbeiter oder Dienstleister, sofern dies dem Geschäftsmodell entspricht
Je klarer die operativen Abläufe dem Standort Dubai zugeordnet werden können, desto geringer ist unter bestimmten Umständen das Risiko einer steuerlichen Zurechnung nach Deutschland.
4. Externe Geschäftsführung als Strukturinstrument
In bestimmten Konstellationen kann die Bestellung einer in Dubai ansässigen Geschäftsführung in Betracht kommen. Dadurch wird die operative Verantwortung organisatorisch im Ausland angesiedelt.
Dies kann dazu beitragen, dass unternehmerische Entscheidungen nicht der in Deutschland ansässigen Person zugerechnet werden, sofern die tatsächliche Leitung entsprechend ausgeübt und dokumentiert wird.
5. Frühzeitige steuerliche Strukturierung
Die Gestaltung einer Auslandsgesellschaft bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland erfordert eine sorgfältige steuerliche Einordnung. Eine frühzeitige Analyse der persönlichen und unternehmerischen Situation kann dazu beitragen, spätere steuerliche Risiken zu vermeiden.
Dazu gehören insbesondere Fragen der Betriebsstättenzuordnung, der Geschäftsleitung, der Gewinnzurechnung sowie möglicher Melde- und Erklärungspflichten. Eine klare Struktur von Beginn an kann die steuerliche Einordnung erleichtern und spätere Anpassungen reduzieren.
Geschäftskonto bei Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland
Ein zentraler Bestandteil einer Unternehmensstruktur ist ein funktionsfähiges Geschäftskonto, insbesondere bei internationalen Strukturen wie einer Firma in Dubai. Die Kontoeröffnung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere für Gründer mit Wohnsitz außerhalb der VAE.
Banken in den Emiraten unterliegen strengen Compliance-Regeln und prüfen neue Firmenkunden sehr genau. Besonders für Auslandseigner ohne Wohnsitz in den VAE gelten erhöhte Anforderungen. Grundsätzlich verlangen lokale Banken, dass mindestens ein wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft über einen gültigen Aufenthaltsstatus in den VAE verfügt. Für die Eröffnung eines Firmenkontos in Dubai setzen die meisten Banken daher ein gültiges Residence Visa sowie eine Emirates ID voraus.
Die Emirates ID gilt als offizieller Identitätsnachweis innerhalb der VAE und wird von Banken häufig als Voraussetzung für bankbezogene Vorgänge herangezogen, sowohl bei lokalen Banken als auch bei internationalen Instituten mit Niederlassungen in Dubai oder Abu Dhabi.
Das bedeutet konkret:
- Ohne Aufenthaltsvisum und damit ohne Emirates ID ist die Eröffnung eines Geschäftskontos bei den meisten Banken in den VAE nicht möglich.
- Auch sogenannte „Remote-Firmengründungen“ aus Deutschland heraus sind hiervon betroffen – selbst wenn die Gesellschaft formal registriert wurde.
Warum ein lokales Konto dennoch relevant ist
Ein Geschäftskonto in Dubai erleichtert den Zahlungsverkehr mit Geschäftspartnern und Behörden innerhalb der Emirate. Darüber hinaus kann ein lokales Konto im Rahmen der steuerlichen und wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung als Indiz für operative Aktivitäten vor Ort berücksichtigt werden und spielt im internationalen Geschäftsverkehr regelmäßig eine Rolle.
Unser Service: Die Eröffnung eines Geschäftskontos in den VAE ist mit bankinternen Prüfungen und formalen Anforderungen verbunden. Im Rahmen der Firmengründung unterstützen wir unsere Kunden bei der strukturierten Vorbereitung der bankrelevanten Unterlagen und bei der Abstimmung des Ablaufs mit ausgewählten Banken. Ziel ist eine geordnete und regelkonforme Begleitung des Kontoeröffnungsprozesses im Einklang mit den jeweiligen Bankvorgaben.
Pflichten und Herausforderungen bei der Firmengründung in Dubai
Die Gründung und Führung einer Firma in Dubai aus dem Ausland bringt verschiedene organisatorische und strukturelle Anforderungen mit sich. Wer langfristig in den VAE geschäftlich tätig sein möchte, sollte die lokalen Rahmenbedingungen kennen und organisatorische Anforderungen vor Ort berücksichtigen.
Buchhaltung und Jahresabschlüsse
Seit der Einführung des Corporate Tax Law in den VAE unterliegen Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bestimmten buchhalterischen Pflichten, unabhängig davon, ob es sich um eine Freezone- oder Mainland-Gesellschaft handelt. Dies betrifft sowohl lokal tätige Unternehmen als auch internationale Strukturen mit Firmensitz in den Emiraten.
Unternehmen müssen im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorgaben:
- eine ordnungsgemäße Buchführung nach den Vorgaben des Corporate Tax Law sicherstellen,
- alle relevanten Belege und Transaktionen dokumentieren,
- einen jährlichen Jahresabschluss erstellen – bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
Unser Team von TaxAudit Dubai übernimmt die laufende Buchführung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen in den VAE. Die Leistungen erfolgen auf Basis der jeweils geltenden gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen und orientieren sich an der individuellen Struktur des Unternehmens.
Visumspflichten und Aufenthaltsstatus
Ein Residence Visa über die eigene Firma in Dubai ist mit bestimmten formalen Anforderungen verbunden. Dazu zählen unter anderem ein medizinischer Gesundheitscheck, der Abschluss einer Krankenversicherung sowie die Ausstellung einer Emirates ID. Das Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erteilt und kann anschließend verlängert werden.
Das Residence Visa führt jedoch nicht automatisch zu einer steuerlichen Abmeldung in Deutschland, solange der Lebensmittelpunkt dort bleibt. Erst ein überwiegender tatsächlicher Aufenthalt in den VAE kann – unter Berücksichtigung weiterer Kriterien wie Wohnsitz, wirtschaftlicher Tätigkeit und Lebensmittelpunkt – zu einer steuerlichen Ansässigkeit in Dubai führen.
In der Praxis wird das Residence Visa bei weiterhin bestehendem Wohnsitz in Deutschland häufig für funktionale Zwecke genutzt, etwa zur Eröffnung eines Bankkontos in den VAE oder zur flexiblen Ein- und Ausreise.
Hinweis: Ein Aufenthaltsvisum der VAE kann seine Gültigkeit verlieren, wenn sich die betreffende Person länger als sechs Monate ununterbrochen außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate aufhält. Um den Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten, ist daher eine regelmäßige Einreise erforderlich.
Kulturelle Unterschiede
Die Geschäftstätigkeit in Dubai bringt teilweise kulturelle und administrative Besonderheiten mit sich. Die lokale Geschäftskultur unterscheidet sich in verschiedenen Punkten von europäischen Standards und setzt ein Grundverständnis der regionalen Geschäftsgepflogenheiten voraus.
Verträge werden überwiegend in englischer Sprache abgeschlossen. In bestimmten Fällen ist jedoch zusätzlich eine amtlich beglaubigte arabische Übersetzung erforderlich. Zwar sind viele Prozesse inzwischen digitalisiert und über moderne E-Government-Portale zugänglich, dennoch können behördliche Abläufe – abhängig von Geschäftstätigkeit und Einzelfall – weiterhin zeitintensiv sein.
Für welche Konstellationen kommt eine Auslandsfirma in Betracht?
Die Gründung einer Firma in Dubai bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland ist nicht für jeden Unternehmer sinnvoll. In bestimmten Konstellationen kann sie jedoch eine geeignete Strukturoption darstellen – vorausgesetzt, Aufbau und steuerliche Einordnung erfolgen nachvollziehbar und rechtskonform.
Besonders geeignet ist das Modell für:
- Digitale Geschäftsmodelle, etwa E-Commerce, Agenturen, Softwarelösungen oder unternehmensbezogene Dienstleistungen
- International tätige Unternehmer, deren Kunden nicht ausschließlich in Deutschland ansässig sind
- Unternehmer mit langfristiger Auswanderungsabsicht, die ihren Lebensmittelpunkt perspektivisch in die VAE verlagern möchten
- Gründer mit Holding-Strukturen, die Beteiligungen verwalten und grenzüberschreitend agieren
- Berater oder Dienstleister, deren operative Tätigkeit überwiegend aus Dubai heraus organisiert wird, etwa über Remote-Teams oder lokale Infrastruktur
Zusammenfassung
Dubai kann für Unternehmer eine geeignete Option sein, um internationale Geschäftsstrukturen aufzubauen – auch bei bestehendem Wohnsitz in Deutschland. Voraussetzung ist jedoch, dass rechtliche und steuerliche Vorgaben eingehalten und eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung, eine klare organisatorische Trennung sowie eine nachweisbare wirtschaftliche Substanz vor Ort.

