Firma in Dubai gründen: Kosten, Vorteile (Mainland/Freezone)

Was sind die Voraussetzungen zur Firmengründung in Dubai?
Um ein Unternehmen in Dubai zu gründen, sind eine gültige Geschäftslizenz sowie die Registrierung bei den zuständigen staatlichen Stellen erforderlich. Abhängig von der gewählten Unternehmensform, der Tätigkeit und dem Standort gelten unterschiedliche rechtliche und formale Anforderungen. Diese betreffen unter anderem die Lizenzart, gesellschaftsrechtliche Strukturen sowie die einzureichenden Unterlagen.
Die Firmengründung in Dubai eröffnet vielfältige wirtschaftliche Möglichkeiten, ist jedoch mit klar definierten Abläufen und lokalen Vorgaben verbunden. Unterschiedliche Freezones, Mainland-Strukturen und Lizenzmodelle führen dazu, dass der Gründungsprozess auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt werden muss.
Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Voraussetzungen, erklärt die wichtigsten Schritte der Firmengründung in Dubai und zeigt auf, welche Aspekte bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind.
Was macht Dubai zu einem attraktiven Standort für Unternehmer?
Dubai hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten internationalen Wirtschaftsstandorte entwickelt. Die Kombination aus stabilen Rahmenbedingungen, moderner Infrastruktur und unternehmerfreundlicher Regulierung macht den Standort insbesondere für Gründer und internationale Unternehmen attraktiv.
- Stabiles wirtschaftliches Umfeld: Dubai bietet ein verlässliches wirtschaftliches und politisches Umfeld, das langfristige Planung ermöglicht. Klare regulatorische Strukturen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts schaffen Planungssicherheit für Unternehmen.
- Strategische Lage: Die geografische Position zwischen Europa, Asien und Afrika ermöglicht den Zugang zu internationalen Märkten und erleichtert den Aufbau globaler Geschäftsbeziehungen. Dubai fungiert als logistisches und wirtschaftliches Drehkreuz für zahlreiche Regionen.
- Steuerliche Rahmenbedingungen: In den VAE besteht keine Einkommenssteuer für Privatpersonen. Unternehmen unterliegen seit 2023 einer Körperschaftsteuer von 9 % ab einem bestimmten Gewinn, während die Mehrwertsteuer bei 5 % liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind weiterhin steuerliche Begünstigungen möglich.
- Breites Branchenspektrum: Dubai bietet Geschäftsmöglichkeiten in zahlreichen Branchen, darunter Handel, Dienstleistungen, Technologie, Immobilien, Tourismus, E-Commerce und Finanzdienstleistungen. Diese Vielfalt erleichtert unternehmerische Diversifikation.
- Internationaler Arbeitsmarkt: Der Standort zieht qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt an. Unternehmen profitieren von einem internationalen Talentpool und multikulturellen Teams.
- Sicherheit und Rechtsrahmen: Ein hohes Maß an Sicherheit der VAE sowie klar strukturierte wirtschaftsrechtliche Vorgaben schaffen Vertrauen für Investitionen und unternehmerische Aktivitäten.
- Moderne Infrastruktur und Digitalisierung: Dubai investiert kontinuierlich in digitale Systeme, Technologie und Infrastruktur. Dies schafft effiziente Voraussetzungen für Unternehmen, die auf moderne Prozesse angewiesen sind.
- Unternehmerfreundliches Umfeld: Gründungs- und Verwaltungsprozesse sind klar strukturiert und vergleichsweise effizient. Dies erleichtert den Markteintritt und den laufenden Geschäftsbetrieb.
- Lebensqualität: Ein hoher Lebensstandard, internationale Schulen, hochwertige Gesundheitsversorgung und eine multikulturelle Gesellschaft machen Dubai auch aus persönlicher Perspektive zu einem attraktiven Standort für Unternehmer und ihre Familien.
Was sind die Vorteile einer Firmengründung in Dubai?

- 100% ausländisches Eigentum: In vielen Unternehmensformen ist kein lokaler Partner erforderlich. Das Unternehmen kann vollständig im Besitz ausländischer Gesellschafter stehen.
- Freie Kapital- und Gewinnrückführung: Gewinne und eingesetztes Kapital können ohne Beschränkungen ins Ausland transferiert werden.
- Vergleichsweise moderate Steuerlast: Unternehmen unterliegen einer gesetzlich definierten Körperschaftsteuer von 9 % oberhalb des Freibetrags, während für Privatpersonen keine Einkommensteuer erhoben wird.
- Keine gesetzliche Mindestkapitalanforderung: Für die meisten Lizenzen ist kein festes Mindeststammkapital vorgeschrieben, was den Markteintritt erleichtert.
- Verschiedene Gründungsmodelle: Je nach Geschäftstätigkeit und Zielsetzung stehen Freezone- und Mainland-Gesellschaften sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen zur Verfügung.
- Effiziente Gründungsprozesse: Die administrativen Abläufe sind klar strukturiert und ermöglichen eine zeitnahe Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Gründung aus dem Ausland möglich: In vielen Fällen kann der gesamte Gründungsprozess ohne persönliche Anwesenheit vor Ort abgewickelt werden
Wie kann man sich in Dubai selbstständig machen?
Um in Dubai eine Selbstständigkeit anzumelden, ist entweder die Gründung eines Unternehmens oder die Registrierung als Freiberufler erforderlich. In beiden Fällen setzt die Aufnahme der Tätigkeit den Erhalt einer entsprechenden Lizenz voraus.
- Firmengründung: Für die Gründung eines Unternehmens in Dubai ist eine Geschäftslizenz bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Art und Umfang der Lizenz richten sich nach der geplanten Geschäftstätigkeit sowie der gewählten Unternehmensform. Nach Erteilung der Lizenz kann die geschäftliche Tätigkeit offiziell aufgenommen werden.
- Freiberufliche Tätigkeit: Seit 2021 besteht die Möglichkeit, als Freiberufler in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig zu sein. Die Freiberuflergenehmigung wird ausschließlich für bestimmte Branchen und über ausgewählte Freizonen erteilt, darunter:
- Media (Dubai Media City)
- Technologie (Dubai Internet City)
- Bildung (Dubai Knowledge Park)
- Kreativwirtschaft (Dubai Design District)
Zu beachten ist, dass Freiberufler in der Regel kein klassisches lokales Geschäftskonto eröffnen und keine Mitarbeiter beschäftigen dürfen. Diese Einschränkungen sollten bei der Entscheidung für dieses Modell berücksichtigt werden.
Welche Firmenarten gibt es in Dubai?
In Dubai stehen Unternehmern grundsätzlich drei Arten von Unternehmensgründungen zur Verfügung: Freezone-Firmen, Mainland-Firmen und Offshore-Firmen. Die Wahl der passenden Struktur richtet sich nach der geplanten Geschäftstätigkeit, dem Zielmarkt sowie den rechtlichen und operativen Anforderungen.
Grundsätzlich wird bei Firmengründungen in Dubai zwischen Freezone- und Mainland-Strukturen unterschieden. Offshore-Gesellschaften stellen eine Sonderform dar und sind für operative Geschäftstätigkeiten innerhalb der VAE nicht mehr vorgesehen.
Freezone-Firmen:
In den Freihandelszonen Dubais können verschiedene Unternehmensformen gegründet werden. Die konkret verfügbaren Rechtsformen hängen von der jeweiligen Freezone ab. Zu den gängigen Varianten zählen:
- Free Zone Establishment (FZE):
Unternehmensform mit einem einzelnen Gesellschafter, der eine natürliche oder juristische Person sein kann. - Free Zone Company (FZCO / FZ-LLC):
Gesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, ebenfalls möglich mit natürlichen oder juristischen Personen. - Niederlassung eines ausländischen Unternehmens:
Repräsentiert eine rechtlich unselbstständige Zweigstelle eines bestehenden Unternehmens außerhalb der VAE.
Einige Freezones erlauben zusätzlich Sonderformen wie private oder öffentliche Aktiengesellschaften, diese sind jedoch in der Praxis eher selten und an spezifische Voraussetzungen gebunden.
Mainland-Firmen:
Auf dem Festland von Dubai stehen mehrere Rechtsformen zur Verfügung, die eine direkte Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE sowie mit lokalen Kunden ermöglichen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC):
Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Eine LLC kann mit einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. - Einzelunternehmen:
Wird von einer natürlichen Person geführt, die persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten haftet. - Zivilgesellschaft:
Geeignet für bestimmte dienstleistungsorientierte Tätigkeiten wie Beratung, Schulung oder handwerkliche Berufe. - Allgemeine Partnerschaft:
Zwei oder mehr Partner haften gemeinschaftlich und unbeschränkt. - Kommanditgesellschaft:
Besteht aus mindestens einem voll haftenden und einem beschränkt haftenden Gesellschafter. - Private Aktiengesellschaft:
Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden. - Öffentliche Aktiengesellschaft:
Gesellschaftsform mit Börsenzulassung, bei der Anteile öffentlich ausgegeben werden können.
Offshore-Firmen:
Offshore-Gesellschaften sind in den VAE rechtlich weiterhin existent, jedoch mit klaren Einschränkungen verbunden:
- Keine operative Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE
- Kein physisches Büro vor Ort
- Kein Anspruch auf ein Residence Visa für Gesellschafter oder Geschäftsführer
Offshore-Firmen werden daher heute überwiegend für reine Holding- oder Vermögensstrukturen genutzt und spielen für aktive Unternehmensgründungen in Dubai kaum noch eine Rolle.
Freezone vs. Mainland Dubai
Freezone-Firma
Eine Freezone-Firma ist eine Unternehmensform, die innerhalb einer sogenannten Freihandelszone (Freezone) gegründet wird. Diese speziell ausgewiesenen Wirtschaftsgebiete wurden geschaffen, um internationale Geschäftstätigkeiten zu fördern und ausländischen Unternehmern vereinfachte Rahmenbedingungen zu bieten. In Dubai existieren mehr als 30 verschiedene Freezones, die jeweils auf bestimmte Branchen oder Geschäftsmodelle ausgerichtet sind.
Die Vorteile einer Freezone-Firma
Zu den typischen Merkmalen und Vorteilen einer Freezone-Firma in Dubai zählen unter anderem:
- 100% Eigentum für ausländische Gesellschafter
- Steuerliche Begünstigungen*
- Befreiung von Zollabgaben auf Warenbewegungen innerhalb der Freezone
- Keine Pflicht zur persönlichen Anwesenheit oder zum dauerhaften Aufenthalt in den VAE
- Kein klassisches physisches Büro erforderlich (je nach Freezone)
- Gründung in kurzer Zeit möglich
- Keine Offenlegungspflichten gegenüber öffentlichen Registern
- Geschäftstätigkeit innerhalb der Freezone oder außerhalb der VAE
- Optionale Beantragung von Residence Visa für Gesellschafter und Mitarbeiter
* Steuerliche Vorteile gelten nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und sind abhängig von Tätigkeit, Struktur und Einkünften.
Geschäftstätigkeit und rechtlicher Rahmen
Freezone-Firmen sind grundsätzlich darauf ausgelegt, innerhalb der jeweiligen Freihandelszone oder international außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate tätig zu sein. Eine direkte Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE ist nur eingeschränkt möglich und in der Regel auf B2B-Geschäfte begrenzt. B2C-Geschäfte innerhalb der VAE sind für Freezone-Firmen nicht vorgesehen.
Ein klassisches Büro ist bei vielen Freezones nicht erforderlich, allerdings besteht seit Einführung der Körperschaftsteuer die verpflichtende Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses.
Visa und Aufenthalt
Mit einer Freezone-Firma kann ein Residence Visa beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Visabeantragung oder zum Aufenthalt in den VAE besteht jedoch nicht. Sofern ein Visum beantragt wird, können über die Firma auch Familienangehörige und Mitarbeiter gesponsert werden.
Mainland-Firma
Eine Mainland-Firma (Mainland LLC) ist ein Unternehmen, das auf dem Festland eines Emirats gegründet und bei der jeweils zuständigen Wirtschaftsbehörde registriert wird. Diese Gesellschaftsform ist funktional mit einer GmbH in Deutschland oder Österreich vergleichbar und ermöglicht eine uneingeschränkte Geschäftstätigkeit innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate sowie international.
Die Vorteile einer Mainland-Firma
Zu den wesentlichen Merkmalen und Vorteilen einer Mainland-Firma in Dubai zählen unter anderem:
- 100 % Eigentum für ausländische Gesellschafter (je nach Tätigkeit)
- Uneingeschränkte Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der VAE
- Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit privaten und staatlichen Auftraggebern
- Vergleichsweise moderate Steuerbelastung*
- Anwendung der Mehrwertsteuer von 5 % auf steuerpflichtige Umsätze
- Optionale Beantragung von Residence Visa für Gesellschafter und Mitarbeiter
- Sponsoring von Familienangehörigen möglich
Der zentrale Vorteil einer Mainland-Firma besteht darin, dass Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen direkt im lokalen Markt der VAE angeboten werden dürfen.
*Seit Juni 2023 unterliegen Mainland-Firmen der Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % auf Gewinne oberhalb von 375.000 AED.
Aufenthalt und Visa
Für Gesellschafter einer Mainland-Firma besteht die Möglichkeit, ein Residence Visa zu beantragen. Die Gültigkeit des Visums ist an den Fortbestand des Unternehmens gebunden. Zusätzlich können über die Firma Mitarbeiter sowie Familienangehörige gesponsert werden.
Eine generelle Aufenthaltspflicht besteht nicht, sofern keine visarechtlichen oder geschäftlichen Anforderungen entgegenstehen.
Besonderheiten einer Mainland-Firma
Für die meisten Geschäftstätigkeiten ist es inzwischen möglich, eine Mainland-Firma mit vollständig ausländischem Eigentum zu gründen. Nur bei bestimmten regulierten oder sensiblen Tätigkeiten kann weiterhin die Einbindung eines sogenannten Local Service Agents erforderlich sein. Dieser besitzt jedoch keine Gesellschaftsanteile und hat keinen Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschafter einer Mainland-Firma können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Zusätzlich muss ein Geschäftsführer oder Direktor bestellt werden, der für die operative Leitung des Unternehmens verantwortlich ist. Eine weitere zentrale Voraussetzung ist das Vorhandensein eines physischen Büros innerhalb des jeweiligen Emirats. Erst nach dem Nachweis geeigneter Geschäftsräume kann die Firmenlizenz ausgestellt werden.
Die rechtliche Struktur und der konkrete Gründungsprozess einer Mainland-Firma richten sich stets nach der gewählten Geschäftstätigkeit sowie den Vorgaben der zuständigen Wirtschaftsbehörde. Daher kann der Ablauf je nach Branche und Lizenztyp variieren.
Wie wird eine Mainland-Firma gegründet?
Die Gründung einer Mainland-Firma kann je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Gründung mit einem emiratischen Geschäftspartner (nur bei bestimmten Tätigkeiten)
- Gründung mit einem Local Service Agent (ohne Eigentumsrechte)
- Direkte Lizenzierung mit vollem ausländischem Eigentum
Wie lange dauert die Gründung einer Firma in Dubai?
Die Dauer der Firmengründung in Dubai hängt von der gewählten Unternehmensform sowie von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sobald alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen, verläuft der Gründungsprozess in der Regel zügig.
Freezone
Die Gründung einer Freezone-Firma dauert in der Regel zwischen 5 und 7 Werktagen. Eine persönliche Anwesenheit in Dubai ist hierfür nicht erforderlich, da der gesamte Prozess vollständig aus dem Ausland abgewickelt werden kann.
Mainland
Die Gründung einer Mainland-Firma nimmt üblicherweise 2 bis 3 Werktage in Anspruch. In diesem Fall ist eine persönliche Anwesenheit in Dubai notwendig, da bestimmte Schritte vor Ort erfolgen müssen.
Nach Abschluss der Firmengründung entscheiden sich viele Unternehmer zusätzlich für die Beantragung eines Residence Visa, da dieses unter anderem für die Eröffnung eines Bankkontos in den VAE erforderlich ist. Für die Visabeantragung ist eine Einreise nach Dubai notwendig. Die Ausstellung des Residence Visa dauert in der Regel 7 bis 10 Werktage.
Als offizieller Partner der IFZA in Dubai bringt HeyDubai umfassende Erfahrung in der Begleitung von Firmengründungsprozessen ein. Die Betreuung umfasst die Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente sowie die Koordination der behördlichen Prozesse für Freezone- und Mainland-Gesellschaften. Ergänzend wird eine persönliche Begleitung bei notwendigen Terminen angeboten.
Wie gründet man eine Firma in Dubai?
Um in Dubai ein Unternehmen zu gründen und selbstständig tätig zu werden, sind mehrere Schritte erforderlich. Der genaue Ablauf hängt von der gewählten Unternehmensform und der geplanten Geschäftstätigkeit ab.
- Wahl der Unternehmensform: Unternehmer, die in Dubai eine Firma gründen möchten, können zwischen einer Freezone- und einer Mainland-Firma wählen. Beide Varianten unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des rechtlichen Rahmens, der zulässigen Geschäftstätigkeiten sowie der operativen Möglichkeiten innerhalb der VAE.
- Festlegung der Geschäftstätigkeit: Im nächsten Schritt wird die konkrete Geschäftstätigkeit definiert. Diese muss mit der gewählten Unternehmensform vereinbar sein, da nicht jede Aktivität in jeder Rechtsform zugelassen ist. Die Geschäftstätigkeit bildet die Grundlage für die spätere Lizenzierung.
- Genehmigung durch die zuständigen Stellen: Nach Festlegung der Geschäftstätigkeit erfolgt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen. Bei Mainland-Firmen erfolgt dies über die zuständige Wirtschaftsbehörde des Emirats, bei Freezone-Firmen über die jeweilige Freezone-Verwaltung. Abhängig von der Branche können zusätzliche Nachweise oder Unterlagen erforderlich sein.
- Wahl und Prüfung des Firmennamens: Der Firmenname muss den lokalen Namensrichtlinien entsprechen und eindeutig sein. Die Verfügbarkeit wird bei der zuständigen Stelle geprüft. Bestimmte Begriffe oder Bezeichnungen sind eingeschränkt oder genehmigungspflichtig und müssen bei der Namenswahl berücksichtigt werden.
- Firmenregistrierung und Erhalt der Lizenz: Nach Abschluss aller Vorbereitungen werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die offizielle Registrierung des Unternehmens und die Ausstellung der Firmenlizenz. Mit dieser Lizenz ist das Unternehmen berechtigt, seine Geschäftstätigkeit in Dubai aufzunehmen.
Zusätzliche Schritte bei Auswanderung nach Dubai
Die folgenden Schritte sind nur dann erforderlich, wenn im Anschluss an die Firmengründung auch ein dauerhafter Aufenthalt in den VAE geplant ist. Für eine reine Firmengründung sind diese Schritte nicht notwendig.
- Beantragung eines Residence Visa: Nach der Firmengründung kann ein Aufenthaltsvisum beantragt werden, beispielsweise bei einer Anstellung im eigenen Unternehmen (z. B. als Geschäftsführer). Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 5–7 Werktagen. Mit dem Residence Visa ist ein Wohnsitz in den VAE möglich, zudem können Familienmitglieder gesponsert werden.
- Beantragung der Emirates ID: Mit einem gültigen Residence Visa kann anschließend die Emirates ID beantragt werden. Diese dient als offizielles Identifikationsdokument in den VAE und ist für zahlreiche administrative und geschäftliche Vorgänge erforderlich, unter anderem für:
- die Eröffnung privater und geschäftlicher Bankkonten
- die Anmietung oder den Erwerb von Immobilien
- den Abschluss von Mobilfunk- und Internetverträgen
Welche Schritte sind erforderlich, um eine Emirates ID zu erhalten?
Die Emirates ID wird im Anschluss an die Erteilung eines Residence Visa beantragt. Der Ablauf erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten:
- Einreise in die VAE mit gültigem E-Visa
In der Regel erfolgt die Einreise mit einem im Rahmen der Firmengründung ausgestellten Employment Visa bzw. Entry Permit. - Antragstellung auf die Emirates ID
Der Antrag wird nach der Einreise entweder online oder über ein akkreditiertes Typing Center eingereicht. - Durchführung des Medical Tests
Der medizinische Test ist verpflichtend und umfasst Blutuntersuchungen sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. - Erfassung biometrischer Daten
Anschließend werden Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto bei einer zuständigen Registrierungsstelle aufgenommen. - Ausstellung der Emirates ID
Nach Abschluss aller Schritte wird die Emirates ID innerhalb weniger Tage produziert und per Post zugestellt.
Hinweis zum Ablauf
Der genaue Prozess kann je nach Visumstyp, Geschäftstätigkeit und individueller Konstellation leicht variieren. Eine strukturierte Begleitung kann dabei helfen, den Ablauf effizient und regelkonform umzusetzen.
HeyDubai ist eine offiziell lizenzierte Agentur für Firmengründungen in Dubai und begleitet seit vielen Jahren Unternehmer bei der strukturierten Umsetzung von Unternehmensgründungen in den VAE. Unsere Kunden werden während des gesamten Gründungsprozesses unterstützt – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Ziel ist eine rechtssichere und effiziente Umsetzung der Unternehmensgründung in Dubai.
Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Dubai
Die Kosten für eine Firmengründung in Dubai liegen in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Der genaue Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Art der Geschäftstätigkeit
- Gewählte Lizenz und Unternehmensform
- Standort (Freezone oder Mainland)
- Anzahl der benötigten Visa
Je nach individueller Konstellation können zusätzliche Gebühren anfallen, etwa für Visa, Büroräume oder optionale Zusatzleistungen.
Erforderliche Dokumente für die Firmengründung in Dubai
Für die Gründung einer Firma in Dubai ist die Beantragung einer entsprechenden Firmenlizenz bei den zuständigen Stellen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erforderlich. Unabhängig davon, ob es sich um eine Freezone- oder Mainland-Gründung handelt, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des gültigen Reisepasses aller Gesellschafter
- Aktuelles Passfoto aller Gesellschafter
- Persönliche Angaben der Gesellschafter
- Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit zur Festlegung der passenden Lizenz
- Firmenname, der den lokalen Namens- und Compliance-Vorgaben entspricht
Je nach Unternehmensform, Geschäftsmodell und Standort können zusätzliche Dokumente oder Angaben erforderlich sein. Die konkreten Anforderungen werden im Rahmen des Gründungsprozesses festgelegt.
Laufzeit einer Firmenlizenz in Dubai
Eine Firmenlizenz in Dubai wird grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt. Dies gilt sowohl für Freezone- als auch für Mainland-Unternehmen. Nach Ablauf dieser Frist muss die Lizenz jährlich verlängert werden, um den Geschäftsbetrieb rechtmäßig fortzuführen.
Wird die Verlängerung nicht fristgerecht vorgenommen, können behördliche Gebühren oder Sanktionen anfallen. In bestimmten Fällen kann dies auch Auswirkungen auf Visa, Bankkonten oder operative Tätigkeiten haben.
Alternativ besteht die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis eine Mehrjahreslizenz mit einer Laufzeit von zwei, drei oder fünf Jahren zu beantragen. Diese Option kann langfristig kosteneffizienter sein, da sie den administrativen Aufwand reduziert und häufig günstiger ist als eine jährliche Verlängerung.
Eröffnung eines Firmenkontos in Dubai
Nach Abschluss der Firmengründung und Ausstellung der Emirates ID kann ein Firmenkonto bei einer Bank in den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnet werden. Hierfür sind die Auswahl eines geeigneten Instituts sowie die Einreichung der vollständigen Unternehmens- und Gesellschafterunterlagen erforderlich. Nach einer bankinternen Prüfung wird das Geschäftskonto freigeschaltet und steht für den laufenden Zahlungsverkehr zur Verfügung.
Wird für die Firmengründung in Dubai eine Krankenversicherung benötigt?
Für die reine Firmengründung in Dubai ist keine Krankenversicherung erforderlich. Die Gründung eines Unternehmens und der Erhalt einer Firmenlizenz sind unabhängig vom Abschluss einer Krankenversicherung möglich.
Eine Krankenversicherung wird erst dann verpflichtend, wenn im Zusammenhang mit der Firmengründung ein Residence Visa beantragt wird. In diesem Fall gilt die Versicherungspflicht ausschließlich für Personen, die als Residents in den VAE leben möchten, nicht für die Gesellschaft selbst.
Besteht eine Buchführungspflicht für Unternehmen in Dubai?
Seit Juni 2023 unterliegen alle Unternehmen in Dubai, sowohl auf dem Mainland als auch in den Freezones, einer gesetzlichen Buchführungspflicht.
Die Buchhaltung muss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgen. Diese international anerkannten Standards stellen sicher, dass die Finanzberichterstattung einheitlich, nachvollziehbar und transparent ist. Grundlage der Buchführung sind dabei die laufenden Geschäftsvorfälle sowie der jährlich zu erstellende Jahresabschluss.
Die Einführung dieser Pflicht steht im Zusammenhang mit der Einführung der Körperschaftsteuer und gilt unabhängig von der Größe oder dem Standort des Unternehmens.
Welche Branchen eignen sich besonders für eine Firmengründung in Dubai?
Dubai hat sich als internationaler Wirtschaftsstandort etabliert und bietet günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Besonders gefragt sind Geschäftsmodelle, die skalierbar, dienstleistungsorientiert oder technologiegetrieben sind und sich flexibel an internationale Märkte anpassen lassen.
Zu den in Dubai besonders stark vertretenen Geschäftsbereichen zählen unter anderem:
- Online-Business
E-Commerce, digitale Produkte, Softwarelösungen, Plattformmodelle sowie ortsunabhängige Dienstleistungen - Beratung und Dienstleistungen
Unternehmensberatung, Managementberatung, Coaching und spezialisierte Beratungsleistungen - IT- und Technologie-Dienstleistungen
Softwareentwicklung, Künstliche Intelligenz (KI), Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und IT-Consulting - Digitales Marketing und Medien
Performance-Marketing, Social-Media-Dienstleistungen, Content-Produktion und Online-Werbung - Immobilien und immobiliennahe Dienstleistungen
Beratung, Vermittlung, Projektentwicklung und Verwaltung - Tourismus und Hospitality
Reiseleistungen, Eventmanagement, Freizeitangebote und tourismusnahe Services - Personalwesen und Recruiting
Personalvermittlung, HR-Dienstleistungen und internationale Talentvermittlung
Diese Geschäftsbereiche profitieren insbesondere von Dubais internationaler Ausrichtung, der hohen Nachfrage nach Dienstleistungen sowie der guten Anbindung an globale Märkte. Sie bieten sowohl für Einzelunternehmer als auch für wachstumsorientierte Unternehmen geeignete Voraussetzungen für eine Firmengründung und Expansion.
Firmensitz in Dubai - Wohnsitz in Deutschland
Ist ein Wohnsitz in Dubai für die Firmengründung notwendig?
Für die Gründung eines Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist kein Wohnsitz in den VAE erforderlich. Eine Firmengründung ist somit auch möglich, während der Wohnsitz weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht.
Allerdings wirkt sich der fehlende Wohnsitz in den VAE auf die steuerliche Behandlung der persönlichen Einkünfte aus. Ohne steuerliche Ansässigkeit in den VAE unterliegen private Einkünfte in der Regel weiterhin der Besteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat.
Firma in Dubai gründen und Wohnsitz in Deutschland beibehalten
Eine Firmengründung in Dubai kann unabhängig von einer Auswanderung erfolgen. Ein Wohnsitz in den VAE ist keine Voraussetzung für die Registrierung und den Betrieb eines Unternehmens.
Zu beachten ist jedoch, dass ohne Residence Visa kein lokales Bankkonto in den VAE eröffnet werden kann. In diesem Fall erfolgt die geschäftliche Abwicklung häufig über ausländische Bankverbindungen.
Darüber hinaus gilt im deutschen Steuerrecht das Wohnsitzprinzip. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gelten dort grundsätzlich als steuerpflichtig, unabhängig davon, in welchem Land die Einkünfte erzielt werden. Vergleichbare Regelungen bestehen auch in Österreich und der Schweiz.
Um persönliche Einkünfte steuerlich den VAE zuzuordnen, ist daher eine steuerliche Ansässigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten erforderlich, die in der Regel mit einem Residence Visa und einem tatsächlichen Aufenthalt verbunden ist.
Steuerliche Behandlung einer Dubai-Firma bei Wohnsitz in Deutschland
Die steuerliche Behandlung richtet sich maßgeblich nach dem Ort der tatsächlichen Leistungserbringung und der Geschäftsleitung. Wird ein Unternehmen zwar in Dubai registriert, jedoch faktisch von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus geführt, kann eine persönliche Steuerpflicht im jeweiligen Wohnsitzstaat entstehen.
Unternehmensgewinne können den steuerlichen Regelungen der VAE unterliegen, sofern der Firmensitz in Dubai liegt und dort eine nachvollziehbare wirtschaftliche Substanz besteht. Dazu zählen insbesondere operative Tätigkeiten, Mitarbeiter oder eine funktionale Bürostruktur, die in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen.
Geschäftsmodelle mit klarer lokaler Bindung, etwa Bau- oder Handwerksbetriebe mit Tätigkeitsschwerpunkt in Europa, lassen sich steuerlich nur schwer in die VAE verlagern. Ortsunabhängige Dienstleistungen wie Beratung, Online-Marketing oder digitale Services können hingegen anerkannt werden, sofern die operative Umsetzung tatsächlich außerhalb des Wohnsitzstaates erfolgt.
Bestehende Firma nach Dubai verlegen
Die Verlagerung eines bestehenden Unternehmens aus Deutschland nach Dubai ist in der Praxis mit erheblichen steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Insbesondere können Wegzugsbesteuerung, stille Reserven und Fragen zur tatsächlichen Geschäftsleitung zu komplexen steuerlichen Konsequenzen führen.Aus diesem Grund ist eine vollständige Verlegung eines bestehenden Unternehmens in vielen Fällen nicht sinnvoll. Häufig stellen eine Neugründung in Dubai oder die Errichtung einer Zweigniederlassung eine praktikablere Alternative dar. Eine fundierte steuerliche und rechtliche Beratung ist in jedem Fall erforderlich, um Risiken und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
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Wohnsitz in Dubai und Tätigkeit für Auftraggeber in Deutschland
Ein Wohnsitz in Dubai kann grundsätzlich mit einer Tätigkeit für Auftraggeber oder Unternehmen in Deutschland kombiniert werden. In der Praxis erfolgt dies häufig über eine eigene Gesellschaft oder eine freiberufliche Tätigkeit in den VAE, über die Dienstleistungen erbracht und Rechnungen an deutsche Auftraggeber gestellt werden.Für diese Konstellation ist ein entsprechendes Aufenthalts- und Geschäftsvisum in den VAE erforderlich. Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich von der persönlichen Steueransässigkeit, der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit und der Struktur des Geschäftsmodells ab. Eine individuelle Prüfung der steuerlichen Situation ist daher unerlässlich.
Steuern für Unternehmen in Dubai
Unternehmen in Dubai unterliegen einer Körperschaftsteuer von 9 % auf steuerpflichtige Gewinne über 375.000 AED. Gewinne bis zu dieser Schwelle bleiben außerhalb der Besteuerung.
Abhängig von Struktur, Geschäftstätigkeit und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gelten zudem besondere steuerliche Regelungen:
- Gewinne bis 375.000 AED unterliegen keiner Körperschaftsteuer
- Qualifizierte Freezone-Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen von einer 0 % Körperschaftsteuer auf qualifizierte Einkünfte profitieren
- Dividenden und Veräußerungsgewinne können unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen steuerlich begünstigt behandelt werden
Zusätzlich gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten folgende Rahmenbedingungen:
- 5 % Mehrwertsteuer auf bestimmte Waren und Dienstleistungen
- Keine Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer oder Quellensteuer auf Unternehmensgewinne
Für natürliche Personen fällt in den VAE keine Einkommensteuer an.
Steuerliche Ansässigkeit in den VAE
Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich von der steuerlichen Ansässigkeit ab. Diese kann vorliegen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Aufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Kalenderjahr in den VAE
- Vorhandensein eines dauerhaften Wohnsitzes in den VAE
- Verlagerung des Zentrums der wirtschaftlichen Tätigkeit in die VAE
Liegt eine steuerliche Ansässigkeit vor, kann ein Tax Residence Certificate beantragt werden. Die steuerliche Anerkennung erfolgt stets anhand der individuellen tatsächlichen Verhältnisse.
Zusammenfassung:
Die Gründung einer Firma in Dubai setzt eine gültige Geschäftslizenz sowie die Registrierung bei den zuständigen Behörden voraus. Abhängig vom Geschäftsmodell und den geplanten Tätigkeiten kann zwischen einer Freezone- oder einer Mainland-Gesellschaft gewählt werden, die jeweils unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bieten. Dubai überzeugt durch klare regulatorische Strukturen, internationale Ausrichtung und vielfältige unternehmerische Einsatzmöglichkeiten in einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld.
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